BGH - Urteil vom 25.04.1988 (II ZR 175/87)
Der Beklagte zu 2 kaufte 1980 das Grundstück in B für 250.000 DM, ließ das Gebäude umbauen und instand setzen, schuf Wohnungseigentum und verkaufte die Wohnungen für insgesamt mehr als 1,6 Mio DM. Auftraggeber der [...]