BGH - Urteil vom 24.05.2005 (IX ZR 123/04)
Der Beklagte ist alleiniger Geschäftsführer und hälftiger Gesellschafter der J. GmbH (fortan: Schuldnerin). Diese wurde von der K. GmbH beauftragt, für ein Entgelt von - zunächst - 1.980.000 DM Konstruktionsleistungen [...]