FG Köln - Urteil vom 10.04.2013 (9 K 2247/10)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Ausgleichszahlung in Höhe von 761.554 EUR für die Übernahme einer Pensionszusage einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde. [...]