Neu im November 2023


Manchmal ist doch noch etwas zu retten!
Die Anforderungen an eine Änderung gemäß § 129 AO sind streng und daher im Bereich der Feststellungsbescheide des steuerlichen Einlagekontos selten erfüllt. Erfreulich, dass der BFH in einem jüngeren Fall (BFH, Urt. v. 08.12.2021 – I R 47/18) entschieden hat, dass eine Änderung nach § 129 AO in denjenigen Fällen in Betracht kommt, in denen die offenbare Unrichtigkeit auf der versehentlichen Nichtangabe eines Werts in der Steuererklärung beruht, wenn für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar ist. Im Streitfall konnte der Steuerpflichtige den Bestand seines steuerlichen Einlagekontos, dass er versehentlich mit „0“ erklärt hatte so tatsächlich „retten“.

Ergänzungsbilanzen sind immer wieder Gegenstand steuerlicher Streitigkeiten. Der BFH (Urt. v. 23. 03 2023 - IV R 27/19) hat jetzt entschieden, dass keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichem Ausscheiden erfolgt.

Grunderwerbsteuer: Die größten Fehler bei der Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und wieso Ihnen diese das Mandat und bares Geld kosten können. Lesen Sie im Spezialkapitel 35, worauf Sie Ihre Mandanten unbedingt hinweisen sollten, um auch selbst nicht haften zu müssen.

Wichtige Aktualisierungen im Überblick:


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Beste Grüße

Stephan Kindgen
Produktmanager Steuern