Neu im November 2022


Im Rahmen der Coronahilfen hat der Gesetzgeber auf die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre reagiert. So führt die Unverzinslichkeit einer Verbindlichkeit nicht zur Abzinsung in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2022 enden. Für frühere Zeiträume verbleibt es allerdings bei einer Abzinsung mit 5, 5 %. Ob dies derzeit noch im Rahmen dessen liegt, was bei verfassungsrechtlicher Betrachtung zulässig ist, darf durchaus bezweifelt werden. Beim BFH ist unter dem Az. IV R 4/22 eine entsprechende Revision anhängig. Wolfgang Bolk bringt Sie zum Thema Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf den aktuellen Stand.

Außerdem:

  • Aktuelles zum sozialversicherungsrechtlichen Status im Lichte des BSG, Urt. v. 01.02.2022 – B 12 KR 37/19
  • Einlagenrückgewähr einer Drittstaatengesellschaft: Mit BMF-Schreiben vom 21.04.2022 folgt die Finanzverwaltung nunmehr im Kern der Rechtsprechung des BFH
  • Gesellschafterdarlehen: Beitrag mit vielen Beispielen zu Höhe der nachträglichen AK, stehengelassene Darlehen, Ausfällen von Bürgschaften, Verlustverrechnungsbeschränkungen nach dem neuen BFH-Schreiben vom 22.06.2022
  • Schadensersatzanspruch einer GmbH gegen den Geschäftsführer bei unzureichender Einrichtung eines Compliance Management Systems
  • Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsratsvergütungen: Übersteigen die variablen Bestandteile 10 % der Gesamtvergütung im Kalenderjahr, ist die Unternehmereigenschaft zu bejahen
  • Verdeckte Einlage: Anschaffung Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert
  • Währungsschwankungen mit Auswirkungen auf eine Darlehensschuld, BFH, Urt. v. 10.06.2021 – IV R 18/18


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Abzinsung in der Steuerbilanz
Besteuerung von Anteilsveräußerungen
Besteuerung von Gewinnausschüttungen
Bilanzierung zu niedriger Kaufpreise in Handels- und Steuerbilanz
Darlehensverträge unter nahen Angehörigen
Einlagenrückgewähr einer Drittstaatengesellschaft
Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH
Gestaltungsoptionen zur Sanierung der Passivseite
Haftung des Geschäftsführers
Sozialversicherungsrechtlicher Status des GmbH-Geschäftsführers
Ursachen für eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz
Verbindlichkeiten in fremder Währung


Weiterhin viel Erfolg bei der Betreuung Ihrer Kapitalgesellschaftsmandate.


Beste Grüße

Stephan Kindgen
Produktmanager Steuern