13.1 Sinn und Zweck der Kapitalerhöhung

Autor: Kamchen

13.1

Im Laufe des Lebens einer GmbH können zahlreiche Situationen eintreten, die es notwendig machen, das Stammkapital zu erhöhen, oder in denen eine Kapitalerhöhung zumindest von Vorteil ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die GmbH nur mit dem gesetzlichen Mindestkapital von 25.000 € oder - berücksichtigt man die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - gar mit einem Mindestkapital von 1 € gegründet wurde. Gründe für eine Kapitalerhöhung können z.B. die Zuführung flüssiger Mittel oder die Verbesserung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sein. Bei der Kapitalerhöhung wird zwischen der (effektiven) Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Mittel und der Zuführung aus Gesellschaftsmitteln (nominell) unterschieden.

13.2

Für eine etwaige notwendig werdende Sanierung der GmbH kann eine Kapitalerhöhung auch mit einer vereinfachten Kapitalherabsetzung (§ 58a Abs. 1 GmbHG) kombiniert werden. In diesem Fall spricht man von einem Kapitalschnitt.

Beispiel