23.6 Unentgeltliche/verbilligte Überlassung von Wirtschaftsgütern (§ 3c Abs. 2 Satz 6 EStG)

Autor: Hüls

23.6.1 Entwicklung des Anwendungsbereichs

23.52

Hintergrund des Halb- bzw. Teilabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 EStG ist, dass alle mit den gem. § 3 Nr. 40 EStG nur teilweise besteuerten Bruttoeinnahmen zusammenhängenden Ausgaben ebenfalls nur teilweise steuerlich berücksichtigt werden sollen. Dabei lässt § 3c Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz EStG nach seinem Wortlaut einen mittelbaren Zusammenhang zu den genannten Bruttoeinnahmen genügen, da der Gesetzeswortlaut im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG keinen "unmittelbaren" Zusammenhang verlangt. Jeder wirtschaftliche Zusammenhang in Form einer objektiven kausalen oder finalen Verknüpfung genügt. Hiervon ausgehend stellt sich die Frage, ob die mit einer Nutzungsüberlassung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem (Teil)Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterliegen, wenn (im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) Wirtschaftsgüter (regelmäßig Grundstücke) von einer natürlichen Person an die (Betriebs-)Kapitalgesellschaft verbilligt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.

23.53