25.4 Auswirkungen beim Besitzunternehmen

Autor: Kersten

25.4.1 Steuerbilanzielle Konsequenzen

25.32

Das Bestehen handels- und steuerrechtlicher Buchführungspflichten ist für das Besitz- und das Betriebsunternehmen unabhängig voneinander zu bestimmen. Auch das Besitzunternehmen kann handels- und steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet ein, es sei denn, dass ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist (§ 1 Abs. 2 und § 105 Abs. 1 HGB). Darüber hinaus kann sich die steuerliche Buchführungspflicht aus § 141 AO ergeben. Beide Unternehmen sind als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen eigenständig zur steuerlichen Gewinnermittlung verpflichtet. Diese richtet sich nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften, also entweder nach § 4 Abs. 1 (i.V.m. § 5) oder § 4 Abs. 3 EStG.

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