Autor: Hüls |
Nach § 27 Abs. 3 KStG ist eine Kapitalgesellschaft verpflichtet, für die Einlagenrückgewähr, die nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen ist, eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Der Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG kommt die Aufgabe zu, die durch die Feststellung des Einlagekontos bestimmte Korrespondenz beider Besteuerungsebenen abzusichern. In der Steuerbescheinigung sind
Namen und Anschrift des Anteilseigners, |
die Höhe der Leistungen, soweit das steuerliche Einlagekonto gemindert wurde, und |
der Zahlungstag |
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|