FG München - Urteil vom 24.10.2018
4 K 1101/15
Fundstellen:
BB 2019, 3045
EFG 2019, 65
UVR 2019, 43

Bescheid; Revision; Absenkung; Beteiligung; Feststellungsbescheid; Feststellung; AG; Zeitpunkt; Aktien; Gesellschaft; Vereinigung; Zurechnung; Abgabenordnung; Klage; gesonderte Feststellung; gesetzliche Regelung; teleologische Extension

FG München, Urteil vom 24.10.2018 - Aktenzeichen 4 K 1101/15

DRsp Nr. 2019/388

Bescheid; Revision; Absenkung; Beteiligung; Feststellungsbescheid; Feststellung; AG; Zeitpunkt; Aktien; Gesellschaft; Vereinigung; Zurechnung; Abgabenordnung; Klage; gesonderte Feststellung; gesetzliche Regelung; teleologische Extension

Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung von Grundstücken an eine Obergesellschaft und Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002.

Tenor

1.

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 4. April 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. März 2015 wird aufgehoben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Entscheidungsgründe

I.