OLG München - Endurteil vom 25.04.2018
13 U 2823/17
Normen:
InsO § 38; InsO § 39; InsO § 179 Abs. 1; InsO § 181; BGB § 305 ff;
Fundstellen:
ZInsO 2018, 2480
Vorinstanzen:
LG München I, vom 14.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 8825/16

Formularmäßige Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts eines Darlehensrückzahlungsanspruchs in einem Investmentvertrag

OLG München, Endurteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 13 U 2823/17

DRsp Nr. 2018/10967

Formularmäßige Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts eines Darlehensrückzahlungsanspruchs in einem Investmentvertrag

Ein in einem Investmentvertrag enthaltener qualifizierter Rangrücktritt eines Darlehensrückzahlungsanspruch benachteiligt den Kapitalanleger unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da diese Regelung es der Darlehensnehmerin ermöglicht, Kapital ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzusammeln und gleichzeitig dem Eintritt der Überschuldung vorbeugt.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017 (Az.: 27 O 8825/16) dahingehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass dem Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der T. Capital GmbH, Amtsgericht München, Geschäftsnummer: ...04/13, eine in Rangklasse des § 38 InsO aufzunehmende Forderung in Höhe von 19.000,00 € zusteht.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 38; InsO § 39; InsO § 179 Abs. 1; InsO § 181; BGB § 305 ff;

Entscheidungsgründe

I.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.