Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen

Übersicht: Die Berechnung der Grundsteuer nach den Ländermodellen

 

Die Mehrheit der Bundesländer setzt das Bundesmodell um. Sieben Bundesländer haben sich für ein eigenes Landesmodell entschieden: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Möglich machte dies eine Öffnungsklausel, Art. 72 Abs. 3 Nr. 7 GG.

 

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell". Gerechnet wird mit der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundvermögen einheitlich 1,3 ‰ (Land- und Forstwirtschaft 0,55 ‰). Eigentümer von Wohngebäuden profitieren von einem 30-prozentigen Abschlag auf die Steuermesszahl, so dass diese nur noch 0,91 ‰ beträgt.

Beispiel:

Ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg steht auf einem 600 qm großen Grundstück. Der Bodenrichtwert beträgt 360 €/qm. So wird gerechnet:

600 qm (Grundstücksfläche) × 360 €/qm (Bodenrichtwert) = 216.000 € (Grundsteuerwert)

216,0 x 0,91 ‰ = 196,56 €

 

Bayern

Bayern hat sich für ein "reines Flächenmodell" entschieden. Der Wert von Grundstück und Gebäude spielt keine Rolle.