EuGH - Urteil vom 19.12.2018
C-374/17
Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1; GrEStG § 6a;
Fundstellen:
BB 2019, 21
BB 2019, 354
BFH/NV 2019, 190
DStR 2019, 49
DStRE 2019, 119
EuZW 2019, 209
HFR 2019, 75
IStR 2019, 70
ZIP 2019, 1452

Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Grunderwerbsteuer - Befreiung - Übergang des Eigentums an einem Grundstück aufgrund von Umwandlungsvorgängen innerhalb bestimmter Konzerne - Begriff der staatlichen Beihilfe - Voraussetzung der Selektivität - Rechtfertigung

EuGH, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen C-374/17

DRsp Nr. 2019/573

Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Grunderwerbsteuer – Befreiung – Übergang des Eigentums an einem Grundstück aufgrund von Umwandlungsvorgängen innerhalb bestimmter Konzerne – Begriff der staatlichen Beihilfe – Voraussetzung der Selektivität – Rechtfertigung

Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Steuervergünstigung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass der Übergang des Eigentums an einem Grundstück von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn er aufgrund eines Umwandlungsvorgangs erfolgt, an dem ausschließlich Gesellschaften desselben Konzerns beteiligt sind, die während eines ununterbrochenen Mindestzeitraums von fünf Jahren vor und fünf Jahren nach diesem Vorgang durch eine Beteiligung von mindestens 95 % miteinander verbunden sind, die in dieser Vorschrift aufgestellte Voraussetzung der Selektivität des betreffenden Vorteils nicht erfüllt.

Normenkette:

AEUV Art. 107 Abs. 1; GrEStG § 6a;

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 107 Abs. 1 AEUV.