Vermögensverwaltende vs. gewerbliche Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft kann entweder gewerblich tätig sein oder ausschließlich Vermögen verwalten - mit teils erheblichen Unterschieden bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Buchführungspflichten und der Behandlung von Grundstücksverkäufen. Worin die maßgeblichen Abgrenzungskriterien bestehen und welche steuerlichen Folgen sich jeweils ergeben, erläutert dieses Merkblatt.