Wechsel der Gewinnermittlungsart

Wurde Ihr Mandant vom Finanzamt dazu aufgefordert, seinen Gewinn künftig durch einen Bestandsvergleich zu ermitteln? Oder will Ihr Mandant von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung wechseln? In diesem Merkblatt erfahren Ihre Mandanten mehr zu den Punkten, die sie beachten sollten.