Private Veräußerungsgeschäfte

Man muss kein Unternehmer sein, damit das Finanzamt bei Verkäufen Steuern einfordern kann. Dafür gibt es das Konstrukt "private Veräußerungsgeschäfte". Welche Verkäufe hierunter fallen und was bezüglich der Steuer zu beachten bzw. empfehlen ist, wird in diesem Merkblatt erklärt.