Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer sieht einen privat nutzbaren Dienstwagen sicherlich als praktische Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Fiskus sieht darin jedoch Arbeitslohn, der versteuert werden muss! Hier erfahren Ihre Mandanten alles über ihre steuerlichen Möglichkeiten, anschaulich anhand von Rechenbeispielen erläutert.