Energetische Sanierung nach § 35c EStG

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde § 35c ins Einkommensteuergesetz eingeführt. Diese Norm gilt seit dem 01.01.2020 und bietet steuerliche Entlastungen bei der energetischen Sanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden. Unser Merkblatt zeigt Ihren Mandanten, wie sie von dieser neuen Regelung profitieren und was sie dabei beachten müssen.