Abgeltungsteuer

Wurden Kapitalerträge in der Vergangenheit noch mit der Einkommensteuer verrechnet, schlägt der Fiskus inzwischen mit dem Mittel der Abgeltungsteuer zu. Welche Nachteile daraus ggf. entstehen und welche Vorteile Ihre Mandanten nutzen können, erläutert dieses Merkblatt.