A1-Bescheinigung

Auch eine nur vorübergehende Erwerbstätigkeit im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz erfordert eine - auf Meldung des Arbeitgebers ausgestellte - A1-Bescheinigung, und zwar als Nachweis des Arbeitnehmers für die Freistellung von den am Beschäftigungsort geltenden Sozialversicherungsbestimmungen. Alle Details dazu erfährt Ihr Mandant in diesem Merkblatt.