Reverse-Charge

Die Umsatzsteuerpflicht macht bei einigen Umsätzen eine Kehrtwende, so dass der Leistungsempfänger in diesem Fall der Steuerschuldner ist. Betroffen sind u.a. die Baubranche und Gebäudereinigungsdienste, der Schrotthandel und der Handel mit bestimmten Metallen. Dieses Merkblatt erläutert das auf den ersten Blick komplizierte Verfahren.