Transparenzregister & Geldwäscheprävention

Die Bekämpfung von Geldwäsche erlangt aufgrund stets komplexer werdenden Strukturen der organisierten Kriminalität immer mehr Wichtigkeit. Hierzu gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen, die auch Unternehmen dazu verpflichten, bei ihren Kunden entsprechende Prüfungen, etwa der Identität, durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen. Dieses Merkblatt informiert über die Pflichten, von denen kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein können.