Die berufliche Nutzung von Fahrzeugen, sei es als Firmenwagen durch den Unternehmer selbst oder als Dienstwagen für Arbeitnehmer, ist weit verbreitet. Seit dem Jahressteuergesetz 2018 gibt es aber neue Gestaltungsmöglichkeiten für die berufliche Nutzung klassischer Pkws und Fahrräder sowie zusätzliche steuerliche Förderungen für E-Autos und E-Bikes.
Für Ihre Mandanten kann es sich finanziell unter Umständen deutlich bemerkbar machen, wenn Sie ihnen entsprechende Gestaltungen empfehlen.
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