E-Rechnungen ab 01.01.2025

Nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in den nächsten Jahren schrittweise zur Pflicht.

Auch wenn der Gesetzgeber wegen des Umstellungsaufwands einige Übergangsregelungen eingeführt hat, sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Der zeitliche Aufschub gilt nämlich nur für Rechnungsaussteller. Unternehmerische Rechnungsempfänger müssen schon ab dem 01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein. Mit der Präsentationsunterlage „E-Rechnungen ab 01.01.2025” verschaffen Sie Ihren Mandanten Klarheit über die anstehende Pflicht, die damit verbundenen Änderungen und den notwendigen Handlungsbedarf sowie die Schritte zur Vorbereitung bzw. Umstellung.