Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2011/2012

Das Kalenderjahr neigt sich dem Ende zu, und damit stellt sich für Steuerpflichtige – und zwar sowohl als Privatperson wie auch als Unternehmer – die Frage: Besteht in steuerlicher Hinsicht Handlungsbedarf; zum einen betreffend des näher rückenden Ablaufs des alten Jahres 2011 und zum anderen für das neu beginnende Kalenderjahr 2012? Gibt es steuerliche Änderungen ab dem 01.01.2012, an denen das zukünftige Verhalten ausgerichtet werden sollte, um keine steuerlichen Nachteile zu haben?

Mit der Präsentationsunterlage „Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2011/2012“ verschaffen Sie Ihren Mandanten einen kompakten Rückblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Themen des auslaufenden Jahres 2011 und informieren darüber, mit welchen Änderungen in Kürze, insbesondere im Hinblick auf den Jahreswechsel 2011/2012 zu rechnen ist. Denn aus der Kombination dieser beiden „Informationspakete“ lassen sich etwaige notwendige Maßnahmen eruieren, um die steuerliche Belastung im Einzelfall so niedrig wie möglich zu halten.