Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2014/2015

Es geht sicher immer noch heftiger, aber auch das Jahr 2014 war in Sachen Steuern wieder ein „lebhaftes“ Jahr. Wenn man sich allein die Entwicklungen um die

bei Bauleistungen der letzten Monate vor Augen führt, ist es mehr als verständlich, dass die betroffenen Unternehmer im Bau- und Baunebengewerbe Mühe haben, hier nicht die Übersicht zu verlieren.

Die anstehende Einführung des

für bestimmte Branchen und Leistungen bedeutet weiteren Klärungs- und Handlungsbedarf im Minenfeld Umsatzsteuer, wenn eine Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip vermieden werden soll.

Und dann ist da noch das

, das für Kapitalgesellschaften einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsmehraufwand mit sich bringt. Wer hier seine bereits im Jahr 2014 zu erledigenden to dos versäumt hat, sollte zumindest für das Folgejahr gewappnet sein.

Punktuelle Neuerungen quer durch alle Bereiche brachte und bringt das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, auch als kleines

bezeichnet.

Nunmehr liegt auch ein erster Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum

vor.

Ebenfalls ab dem 01.01.2015 in Deutschland gültig: Der flächendeckende