Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2015/2016

Ein Jahreswechsel ohne steuerliche Änderungen ist in Deutschland gar nicht mehr vorstellbar. Kaum sind Bürokratieentlastungsgesetz, Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz, die neuen GoBD oder die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung in Kraft getreten, stimmte am 16.10.2015 der Bundesrat dem

zu. Das ehemals als „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ betitelte Gesetz enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen.

Aber auch die Zukunft verspricht Spannung: Wie wird die Umsetzung eines vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens zum 30.06.2016 geforderten verfassungskonformen

aussehen? Wie ist der aktuelle Stand und welche Handlungsempfehlungen können ratsuchenden Mandanten vor diesem Hintergrund ausgesprochen werden?

Neben dem Gesetzgeber waren und sind die Gerichte aktiv und es stellt sich die Frage, ob und wie die Mandanten von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren oder zusätzliche Lasten vermeiden können. Welche steuerlichen Gestaltungsoptionen sollten noch in 2015 genutzt werden und welche stehen für 2016 offen?