Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2016/2017

Die Regierung hat sich mit der Umsetzung eines vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens zum 30.06.2016 geforderten verfassungskonformen Erbschaftsteuergesetzes mehr als schwer getan. Am 14.10.2016 hat der Bundesrat dem zwischenzeitlich vom Vermittlungsausschuss überarbeiteten Gesetzesentwurf zugestimmt, der rückwirkend zum 01.07.2016 Anwendung findet. Die mit diesem Gesetz verbundenen Änderungen für die Vermögensübertragung von Todes wegen sind ein Schwerpunktthema der aktuellen Unterlage. Sozusagen „kurz vor Schluss“ werden auch nochmal die Anforderungen an elektronische Registrierkassen thematisiert, ergänzt um einen Ausblick auf die weiteren zu erwartenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Neben einem Ausblick auf weitere Gesetzesvorhaben sind auch ausgewählte Urteile der Gerichte Gegenstand der Unterlage. Untergliedert nach den unterschiedlichen Mandantengruppen, wie z.B. Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wissenswerte Informationen.