Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2017/2018

Zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt und welche Gestaltungsmöglichkeiten noch im alten Jahr genutzt werden sollten. Eine Mandantenveranstaltung zum Jahreswechsel ist die ideale Form, um Ihre Mandanten darüber im persönlichen Kontakt zu informieren und aufzuzeigen,

wie sie von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren können,

zu welchen Sachverhalten sich Einsprüche lohnen, um von anhängigen Verfahren zu profitieren und

welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für das alte oder das kommende Jahr empfehlen.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Kapitalanleger, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen, wie z.B.:

Kassenführung- neue Kassensicherungsverordnung, Einführung einer Kassennachschau ab 01.01.2018

Umsatzsteuer – Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Rechnungen und Verstöße beim Reverse-Charge-Verfahren

Geänderte Regeln zum Wegfall von Verlustvorträgen

Einführung eines Transparenzregisters

Betriebliche Altersvorsorge – das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

Reform der Investmentbesteuerung ab 01.01.2018

u.v.m.

Abgerundet werden die Informationen mit nützlichen Steuertipps.