Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2018/2019

Zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt und welche Gestaltungsmöglichkeiten noch im alten Jahr genutzt werden sollten. Eine Mandantenveranstaltung zum Jahreswechsel ist die ideale Form, um Ihre Mandanten darüber im persönlichen Kontakt zu informieren und aufzuzeigen,

wie sie von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren können,

zu welchen Sachverhalten sich Einsprüche lohnen, um von anhängigen Verfahren zu profitieren und

welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für das alte oder das kommende Jahr empfehlen.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Kapitalanleger, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen, wie z.B.:

Kassenführung – Unangekündigte Kassennachschau – Rechte und Verhaltenshinweise

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

EU-Mehrwertsteuer-Reform

Besteuerungen von Firmenwagen / Elektrofahrzeugen

Tax-Compliance/internes Kontrollsystem

u.v.m.

Abgerundet werden die Informationen mit nützlichen Steuertipps.