Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2019/2020

Zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt, was es zu beachten gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten eventuell noch im alten Jahr genutzt werden sollten. Eine Mandantenveranstaltung zum Jahreswechsel ist die ideale Form, um Ihre Mandanten darüber im persönlichen Kontakt zu informieren.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen.

Themen sind u.a.:

  • Kassenführung- Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab dem 01.01.2020
  • Umsatzsteuer – Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (sog. Quick-Fixes), Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften, Neuerungen zu Konsignationslagern u.a.)
  • Anzeigepflicht von Steuergestaltungen
  • Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
  • Die Reform der Grundsteuer
  • Bürokratieentlastungsgesetz III