Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2020/2021

Mit der Unterlage „Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2020/2021“ informieren Sie Ihre Mandanten über die wichtigsten Änderungen, die noch für das Steuerjahr 2020 bedeutsam sind und informieren über bedeutende Veränderungen und Neuregelungen, die ab dem 01.01.2021 zu beachten sind.

Das Jahr 2020 war und ist durch das Coronavirus und die damit verbundenen Folgen und Konsequenzen geprägt. Auch die Gesetzgebung hat darauf reagiert (z.B. 1. und 2. Corona Steuerhilfegesetz) und im Jahressteuergesetz 2020 findet dies seine Fortsetzung. Mehr als genug Anlass, um sich zum Jahreswechsel mit der Frage zu beschäftigen, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt, was es zu beachten gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten eventuell noch im alten Jahr genutzt werden sollten. Eine Mandantenveranstaltung – oder in Corona-Zeiten – ein Webinar/Online-Vortrag zum Jahreswechsel ist die ideale Form, um Ihre Mandanten darüber im persönlichen Dialog zu informieren.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen.

Themen sind u.a.:

  • Jahressteuergesetz 2020
  • Änderungen durch die Corona-Steuerhilfegesetze I und II
  • Auswirkungen von Covid-19 auf den HGB-Jahresabschluss und Lagebericht