Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2021/2022

Mit der Unterlage „Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2021/2022“ informieren Sie Ihre Mandanten über die wichtigsten Änderungen, die noch für das Steuerjahr 2021 bedeutsam sind und bereiten vor auf bedeutende Veränderungen und Neuregelungen, die ab dem 01.01.2022 zu beachten sind.

Zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt, was es zu beachten gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten eventuell noch im alten Jahr genutzt werden sollten.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen.

Themen sind u.a.:

  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
  • Transparenzregister
  • Corona-Maßnahmen in der Verlängerung (z.B. Investitionsabzugsbetrag und Reinvestitionsrücklage, degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie bis 31.12.2022 verlängert, …)
  • Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter
  • Neues zur Kassenführung
  • Kurzarbeitergeld: Fristverlängerungen und Abschlussprüfung
  • Änderungen bei Gutscheinen und Tankkarten ab 2022
  • Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (Share Deals)
  • Kryptowährungen: Entwurf eines BMF-Schreibens
  • u.v.m.