Investitionssofortprogramm 2025

Mit dem „Steuerlichen Investitionssofortprogramm“ setzt die Bundesregierung neue steuerliche Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Zentrale Maßnahmen sind eine degressive Abschreibung für Investitionen ab Mitte 2025 sowie eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer. Auch die Forschungsförderung und steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge werden ausgebaut.

CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf ein steuerliches Maßnahmenpaket geeinigt, das Investitionen in Deutschland fördern soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 11. Juli 2025 zugestimmt. Herzstück des Programms ist die Einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Anlagegüter sowie die schrittweise Reduzierung der Körperschaftsteuer. Weitere Entlastungen betreffen thesaurierende Unternehmen, die Forschungszulage und die steuerliche Behandlung von E-Fahrzeugen – insbesondere durch höhere Bemessungsgrenzen und neue Abschreibungsmodelle.

Überblick über die Maßnahmen:

  • Degressive AfA:
    • 30 % für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Körperschaftsteuer: Ab Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise Senkung auf 10 % bis Veranlagungszeitraum 2032
  • Thesaurierungsbegünstigung: Ab 2028 Senkung in drei Schritten auf 25 %
  • Forschungszulage:
    • Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €
    • 20 % Gemeinkostenzuschlag
    • Höhere Stundensätze für Eigenleistungen und Tätigkeitsvergütungen