Referentenunterlage

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Das Arbeiten von zu Hause aus („Homeoffice“) wird immer beliebter und einfacher. Moderne Kommunikationstechniken machen es Arbeitnehmern und Selbständigen möglich, auch in ihrer privaten Wohnung jederzeit für Kollegen, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten erreichbar zu sein.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Arbeit in den eigenen vier Wänden einen neuen Schub bekommen. In der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung ist erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festgehalten.

 

Die Kosten für die Arbeit im Homeoffice konnten die meisten Arbeitnehmer bislang aber nicht geltend machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 und der darin berücksichtigten Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber eine entsprechende Möglichkeit geschaffen.

 

Was genau ist die Homeoffice-Pauschale, wer kann sie geltend machen – zu diesen und weiteren Aspekten dieser Regelung (siehe Inhaltsübersicht) möchten wir nachfolgend informieren.

 

--- Überleitung ---

 

Dazu wollen wir zunächst auf die bereits bestehenden Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer eingehen.

 

 

 

 

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