Referentenunterlage

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Kaum ein Begriff ist gerade bei Unternehmen aus steuerlicher Sicht so negativ besetzt wie die „Betriebsprüfung“, denn meist werden mit einer Betriebsprüfung Assoziationen wie Ausforschen der Privatsphäre, Streit mit der Finanzverwaltung und letztlich natürlich Steuernachzahlungen verbunden. Leider sind derartige Assoziationen nicht ganz unberechtigt, wie der nachfolgende Vortrag zeigen wird. Doch eine Betriebsprüfung muss nicht zwangsläufig immer negativ besetzt sein. Die richtige Vorbereitung, das Gefühl für die „neuralgischen“ Punkte der eigenen steuerlichen Situation und die professionelle Begleitung einer Betriebsprüfung können eine Menge an Ärger und Steuernachzahlungen vermeiden helfen.

 

Die von den Finanzbehörden durchgeführte steuerliche Prüfung dient – diplomatisch ausgedrückt – im Kern der Beantwortung der Frage, ob die Besteuerungsgrundlagen seitens des Steuerbürgers zutreffend ermittelt bzw. deklariert wurden. Eigentlich geht es jedoch in der Realität aus Sicht der Finanzbehörden vielfach insbesondere darum, die vom Steuerpflichtigen etwa eingenommene Steuernische aufzudecken und auszuhebeln. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man zwar von der „Betriebsprüfung“. Im Fachjargon heißt die Betriebsprüfung jedoch zutreffend eigentlich „Außenprüfung“. Beide Begriffe werden nachfolgend synonym verwendet.