Referentenunterlage

Folie 1

 

 

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ist ein neues Kapitel im deutschen Steuerrecht eröffnet worden. Erstmals wird eine Einkunftsart isoliert von den weiteren sechs Einkunftsarten nicht mit dem progressiven persönlichen Steuersatz besteuert, sondern mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz.

 

Ziel der Abgeltungsteuer soll vor allem die Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalvermögen und die Verhinderung einer Kapitalflucht ins Ausland sein.

 

Diese legitimen Ziele werden jedoch zum Teil verfehlt, wie im Folgenden aufgezeigt werden kann. Insbesondere kommt es nicht zu einer Entbürokratisierung und damit Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, was durch die Einführung eines pauschalen Abgeltungsteuersatzes für Kapitalvermögen eigentlich zu erwarten gewesen wäre.

 

---- Überleitung ----

 

Schauen wir uns zunächst einmal die Gliederung des Vortrags an:

 

 

Folie 2

 

 

Der nachfolgende Vortrag gliedert sich wie folgt:

 

1.   Umfang der Besteuerung nach Einführung der Abgeltungsteuer

2.   Ablauf des Abgeltungsverfahrens

3.   Einkommensteuerveranlagung zum persönlichen Einkommensteuersatz

4.   Einkommensteuerveranlagung zum Abgeltungsteuersatz

5.   Verlustverrechnungsbeschränkung

6.   Übergangsregelungen

7.   Auswirkungen auf Anlageformen

 

---- Überleitung ----

 

Gliederungspunkt 1 umfasst dabei:

Folie 3

 

 

Der nachfolgende Vortrag gliedert sich wie folgt: