Referentenunterlage

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Guten Tag meine Damen und Herren,

 

ich möchte Sie zu der heutigen Veranstaltung „Die regelmäßige Arbeitsstätte im Lichte der neuen BFH-Rechtsprechung“ herzlich begrüßen und freue mich, dass das Thema bei Ihnen Interesse hervorgerufen hat. Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist … Ich bin Steuerberater/in … und u.a. im Bereich ... tätig.

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Urteilen zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten vom 9. Juni 2011 – VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann.

 

Je nach Sachlage kann es sogar sein, dass der Arbeitnehmer gar keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

 

In den Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden oder wo die bisherige Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte widerlegt werden kann, hat die geänderte Rechtsprechung u.a. durchaus vorteilhafte steuerliche Konsequenzen betreffend Ansatz von Fahrtkosten und Verpflegungsaufwendungen.

 

Damit Sie wissen, ob und wie auch Sie von dieser geänderten Rechtsprechung profitieren können, möchten wir Ihnen mit diesem Vortrag einen kleinen Überblick verschaffen.

 

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