Referentenunterlage

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Der landläufige Begriff der „never ending story“ passt auf die Reformbestrebungen im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer sicherlich so gut wie bei kaum einer anderen Reform. Seit rund zwei Jahren wurde nun um die Reform gerungen und die Medienberichte hierüber nahmen nahezu täglich eine neue Richtung ein.

 

Endlich aber wurde das Projekt Ende des Jahres 2008 vollendet. Der Bundestag hat das Erbschaftsteuerreformgesetz mit 2. und 3. Lesung am 27. November 2008 und der Bundesrat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2008 verabschiedet. Ein langer Prozess hat damit ein Ende gefunden.

 

---- Überleitung ----

 

Der eingeräumte zeitliche Rahmen, um auf die Änderungen noch reagieren zu können, wurde letztlich allerdings äußerst knapp bemessen.

 

Folie 2

 

 

Weniger als drei Wochen standen Steuerpflichtigen und Berater zur Verfügung, um noch die Entscheidung treffen und umsetzen zu können, ob etwaig noch nach dem alten Recht Schenkungen verwirklicht werden sollen. Denn nur Übertragungen bis zum 31.12.2008 waren noch unter das alte Recht einzuordnen, während für alle Erwerbe nach dem 31.12.2008 bereits das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gilt.