Mandantenveranstaltung zum Jahresbeginn 2020

Zum Jahresbeginn stellt sich die Frage, welche steuerlichen Änderungen das neue Jahr bringt und was es in diesem Zusammenhang beachten gilt. Als Alternative zu einer Veranstaltung zum Vorjahresende ist ein Mandantenseminar zum Jahresbeginn eine geschätzte Form, um Mandanten darüber im persönlichen Kontakt zu informieren.

Untergliedert nach unterschiedlichen Mandantengruppen (Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, alle Steuerzahler) enthält die Präsentationsunterlage für jeden Interessensbereich wichtige Informationen.

Themen sind u.a.:

  • Neuerungen bei betrieblichen Elektrofahrzeugen
  • Kassenführung – Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab dem 01.01.2020
  • Umsatzsteuer – Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (sog. Quick-Fixes), Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften, Neuerungen zu Konsignationslagern u.a.
  • Anzeigepflicht von Steuergestaltungen
  • Die Reform der Grundsteuer
  • Bürokratieentlastungsgesetz III