§ 1 StGB
FNA: 450-2
Fassung vom: 13.11.1998
Stand: 01.05.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit, BGBl. I Nr. 95 vom 20.03.2026

§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

StGB ( Strafgesetzbuch )

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.