§ 359 InsO
FNA: 311-13
Fassung vom: 05.10.1994
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts, BGBl. I Nr. 319 vom 08.12.2025

§ 359 InsO Verweisung auf das Einführungsgesetz

§ 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz

InsO ( Insolvenzordnung )

Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.