Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist eine BGB -Gesellschaft mit drei Gesellschaftern, die im Juli 1993 die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs der "V-GbR" mit ca. 337 ha Ackerlandes übernahm. Die Bewirtschaftung dieser Flächen wurde dann mit Vertrag vom 1. Juli 1996 der neu gegründeten beteiligungsidentischen "W-GbR" (W) übertragen, die allerdings nicht über einen ausreichenden Maschinenpark und genügend Arbeitskräfte verfügte. Deshalb überließ ihr die Antragstellerin Maschinen und Personal gegen (als Aufwendungsersatz bezeichnetes) Entgelt zu folgenden Beträgen:
Wirtschaftsjahr 1996/97 72 650 DM
Wirtschaftsjahr 1997/98 71 600 DM
Wirtschaftsjahr 1998/99 67 250 DM
Wirtschaftsjahr 1999/00 73 786 DM
Dabei wurden für die Überlassung eines Ackerschleppers 25 DM/Stunde und für die Überlassung einer Arbeitskraft 20 DM/Stunde berechnet.
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