Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 3. April 2007 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte für die Zeit ab März 2005 verurteilt worden ist, monatlich 298 EUR (Kosten der Betreuung in einer Kindereinrichtung) an den Kläger zu zahlen.
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