I. Die beteiligten Gesellschaften reichten jeweils am 31. August 1995 zur Eintragung in das Handelsregister die Anmeldung ein, daß die Beteiligte H... GmbH aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. Juli 1995 mit der aufnehmenden Beteiligten S... GmbH verschmolzen worden sei (Akte HR B 4942: Hauptband Bl. 69, Sonderband Bl. 72 - 109; Akte HR B 5935: HB Bl. 18, SB Bl. 27 - 60). Die Anmeldungen wurden mit Zwischenverfügung vom 18. September 1995 (Akte HR B 4942: HB Bl. 72 ff.) in verschiedenen Punkten beanstandet, die Erledigungsfrist später bis zum 31. Dezember 1995 verlängert. Im Dezember 1995 wurden daraufhin verschiedene Ergänzungsunterlagen eingereicht (Akte HR B 4942: HB Bl. 80, SB Bl. 110 - 120; Akte HR B 5935: HB Bl. 21, SB Bl. 61 - 72).
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