:
1. Wegen des der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts und der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung wird auf das angefochtene Teilurteil Bezug genommen, durch das der Beklagte zur Auskunft über sein Einkommen seit dem 01.01.1998 verurteilt worden ist.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|