Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um eine Satzungsänderung, mit welcher der bisher grundsätzlich nur Männern zugängliche beklagte Verein für Personen jeden Geschlechts geöffnet werden soll.
Der Kläger ist seit 19XX Mitglied des Beklagten. Bei diesem handelt es sich um einen am 29.12.1919 gegründeten und am 13.02.1920 eingetragenen Verein mit Sitz in Stadt1, dessen geistige Wurzeln auf die A-Gesellschaft von ... zurückgehen.
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