AG Frankfurt/Main, vom 12.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 72 AR 46/10
Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.04.2010 - Aktenzeichen 20 W 94/10
DRsp Nr. 2010/9665
Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister
In der Satzung einer GmbH bedarf es nur dann einer Regelung über den Gründungsaufwand, wenn die Gründungskosten der Gesellschafter von der Gesellschaft übernommen werden sollen.
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.