Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Bremen, 2. Kammer für Handelssachen, zu II. abgeändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen im Internet Zubehör für Spielkonsolen anzubieten
und bei eBay über Lieferfristen wie folgt zu belehren: "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage bei D.-Versand", ohne eine Endfrist zu benennen.
Testen Sie "Musterverträge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|