Der Kläger erteilte der Beklagten, die einen Paketschnelldienst betreibt, am 6. Dezember 2000 per Internet den Auftrag, ein Paket bei ihm abzuholen und zu dem Empfänger in Rodenbach zu befördern. Die Internet-Seite der Beklagten lautet auszugsweise wie folgt:
Folgt Graphik
Darunter befinden sich Felder, die für die Erteilung des Versandauftrags ausgefüllt werden müssen. Durch Anklicken des unterstrichenen Worts "AGB's" können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgerufen und ausgedruckt werden. Darin heißt es u.a.:
"...
3. Vertragsverhältnis
3.1 Das Vertragsverhältnis kommt zwischen H. und dem Auftraggeber mit der Einlieferung der Sendung nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 und 4 zustande.
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