Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 20. März 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75.497,31 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 34.004,12 € seit dem 16.10.2009, aus weiteren 27.662,13 € seit dem 20.10.2009 und aus weiteren 13.831,06 € seit dem 20.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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